DFG-Programm zur Förderung von gemeinsamen deutsch-französischen Forschungsprojekten in den Geistes- und Sozialwissenschaften (Postdoc)
Das seit 2007 von der ANR und DFG durchgeführte Förderprogramm zur Intensivierung gemeinsamer deutsch-französischer Forschung in den Geistes- und Sozialwissenschaften wird für Postdoktoranden beider Länder noch attraktiver, da sie künftig selbst Anträge stellen können.
Um sicherzustellen, dass auch künftig in den Geistes- und Sozialwissenschaften auf hohem Niveau grenzüberschreitend geforscht wird, haben deutsche und französische Nachwuchswissenschaftler/innen im Rahmen des Förderprogramms von ANR und DFG mit Beginn des Jahres 2011 die Möglichkeit, ihre „Eigene Forschungsstelle“ im Partnerland finanziert zu bekommen.
Die Förderung verfolgt vier Zielsetzungen:
- Hilfe zur frühen wissenschaftlichen Selbständigkeit
- Schaffung eines wissenschaftlichen Mehrwerts für das eigene Projekt
- Sammlung internationaler Erfahrung, speziell im deutschen und französischen Forschungssystem
- Bildung einer Basis für künftige deutsch-französische Kooperationen.
Die Antragsteller suchen sich im Partnerland eine Forschungsumgebung (Gastinstitut), die für die Durchführung des eigenen Vorhabens einen hohen wissenschaftlichen Mehrwert erwarten lässt. Dabei wird es darum gehen, unter aktiver Beteiligung des/der Gastgebers/in (Gastinstitut), gemeinsam einen Antrag für ein integriertes Forschungsprojekt zu stellen. Die Förderungsdauer beträgt zwischen zwei und drei Jahren (wobei der Aufenthalt am ausländischen Gastinstitut mindestens zwei Drittel der insgesamt beantragten Förderungsdauer ausmachen muss).
Das Programm richtet sich an alle Bereiche der Geistes- und Sozialwissenschaften und ist offen für alle Forschungsthemen.
Die Finanzierung der „Eigenen Forschungsstelle“ erfolgt über die Fördereinrichtung des Gastlandes (ANR für deutsche Postdoktoranden in F, DFG für französische Postdoktoranden in D). Darüber hinaus kann das gastgebende Institut zur Schaffung optimaler Bedingungen für die Projektdurchführung eigene Mittel beantragen, die bis zu 25 % der beantragten Gesamtsumme ausmachen können.
Der Antrag ist als ein gemeinsamer Antrag des/der Postdoktoranden/in und eines/r Wissenschaftlers/in der Gasteinrichtung zu stellen. Die Anträge werden im Rahmen der allgemeinen Ausschreibung des deutsch-französischen Förderprogramms bei der ANR und der DFG eingereicht, begutachtet und durch eine gemeinsame deutsch-französische Kommission ausgewählt.
Die offizielle Ausschreibung erfolgt im Januar 2011. Abgabetermin für die Anträge ist voraussichtlich der 15. April 2011.
Kontakt:
Dr. Thomas Wiemer
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
-Geistes- und Sozialwissenschaften-
D-53170 Bonn
Tel. +49 (228) 885-2404
Fax +49 (228) 885-2777
Thomas.Wiemer@dfg.de
www.dfg.de
Quelle: H-Soz-u-Kult, 18.07.2010

