Förderpreis "Kataloge für junge Künstler" 2012

Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung hat 1982 das Programm "Kataloge für junge Künstler" eingerichtet. Der jährlich vergebene Preis zeichnete in den ersten Jahren jüngere Künstler auf dem Gebiet der bildenden Kunst aus, indem er ihnen die Möglichkeit zu einer angemessenen Selbstdarstellung ihrer Werke in einem eigenen Katalog gab. Zugleich unterstützte das Programm hierdurch gemeinnützige Ausstellungsträger bei der Aufgabe, junge Künstler der Öffentlichkeit vorzustellen.

Seit 2002 wird im Rahmen des Programms außer dem Katalog auch die Ausstellung gefördert. Die Stiftung möchte damit sowohl die Förderung von Künstlerkatalogen fortführen als auch die damit in Verbindung stehende Ausstellung unterstützen. Vorgesehen ist die Förderung von jährlich drei Ausstellungsvorhaben und den damit verbundenen Katalogen.

Mit diesem Programm möchte die Stiftung vielversprechenden Nachwuchskünstlern einen eigenen Katalog ermöglichen. Ausstellungsträger sollen ermutigt werden, neue und innovative Ausstellungskonzepte zu entwickeln.

Antragsteller
Antragsteller kann jeder öffentliche oder kommunale Ausstellungsträger in Deutschland sein. Eigenbewerbungen von Künstlern sind nicht möglich. Private Einrichtungen können gefördert werden, soweit sie gemeinnützig sind. Die Förderung kommerzieller Einrichtungen ist ausgeschlossen.

Antrag
Der Antrag muß mit einem geplanten Ausstellungsvorhaben verbunden sein. Bei der Ausstellung sollte es sich um das erste größere Vorhaben eines jungen Künstlers handeln. Gefördert werden Katalog und Ausstellung. Bestandteil des Katalogs können auch andere Dokumentationsmedien, zum Beispiel CD-ROM oder DVD/Video sein.

Der Künstler sollte nicht älter als 35 Jahre sein.

In Ausnahmefällen können auch Katalog und Ausstellung einer Künstlergemeinschaft gefördert werden, wenn sich diese selbst seit längerem als Gruppe definiert. Kataloge zu Sammelausstellungen oder zu Ausstellungen studentischer Arbeiten werden nicht gefördert.

Förderumfang
Die Stiftung fördert Katalog und Ausstellung mit insgesamt bis zu 25.000 Euro. Sie erwartet eine Mitfinanzierung sowohl der Ausstellung als auch des Katalogs durch den Antragsteller in Höhe von mindestens einem Viertel der Gesamtkosten.

Die Überweisung der Mittel erfolgt nach Vorlage von Verwendungsnachweisen.

Katalog
Die Fördersumme für den Katalog beträgt bis zu drei Viertel der Herstellungskosten, maximal 12.500 Euro. Der Katalog soll in angemessener Weise das Schaffen des Künstlers in einer zwischen ihm und dem Antragsteller abgestimmten Form darstellen. Die Darstellung kann dabei über die in der Ausstellung gezeigten Werke hinausgehen.

Der Künstler erhält 100, die Stiftung 60 Freiexemplare des Katalogs. Die Stiftung bedient damit einen internationalen Verteiler.

Ausstellung
Die Fördersumme für die Ausstellung beträgt maximal 12.500 Euro. Die Mittel können sowohl für Personalkosten, etwa für einen Ausstellungskurator, oder für Sachkosten, die im Zusammenhang mit der Ausstellung entstehen, verwendet werden.

Antragstellung
Es wird gebeten, für die Antragstellung das nachfolgende Formular zu verwenden. Die darin unter Punkt 4 genannten zusätzlichen Unterlagen müssen zusammen mit dem Antragsformular vollständig vorgelegt werden.

Antragsformular für "Kataloge für junge Künstler -- Ausstellungs- und Katalogförderpreis"
(Download als Word-Dokument) 

Antragsbearbeitung
Die eingegangenen Anträge werden von der Krupp-Stiftung einer von ihr berufenen Jury vorgelegt. Die Stiftung teilt dem Antragsteller die Entscheidung der Jury mit. Ablehnungen werden nicht begründet. Eine Behandlung der Anträge ist nur zu den Sitzungsterminen möglich.

Termine
Die Stiftung schreibt den Ausstellungs- und Katalogförderpreis jährlich im Frühjahr aus. Einsendeschluß ist der 15. September des jeweiligen Jahres.

Anschrift
Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung
Hügel 15
45133 Essen
Postfach 23 02 45
45070 Essen
Telefon: 0049 201 1 88-48 05
E-Mail: kjk(at)krupp-stiftung.de

Quelle: Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung